E-Check für Unternehmen und Gewerbe

e-check-logoDer E-Check für Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Und das nicht ohne Grund. Denn die Sicherheit in Büro- und Geschäftsräumen, in Werkstätten und Werkhallen, auf Baustellen oder wo auch immer hat höchste Priorität. Die Vorschriften für den E-Check für Unternehmen sind in der Vorschrift der Berufgenossenschaften DGUV, Vorschrift 3 (vormals BGV) geregelt. Hieraus geht hervor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Wer als Geschäftsführer oder Inhaber die Verpflichtung zum E-Check für Unternehmen nicht ernst nimmt, der riskiert persönliche Haftungsrisiken im Schadensfall.

Die Durchführung des regelmäßigen E-Checks für Unternehmen ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren, das der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen ist. Die in § 5 BGV A3 festgelegten Prüfungsfristen variieren dabei je nach Nutzung und Gefahrenpotenzial. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen stationären und nicht stationären elektrischen Anlagen sowie zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln, wie mobilen Werkzeugen und Maschinen auf Baustellen.

E-Check für Unternehmen - ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Für alle ortsfesten Anlagen in Unternehmen gelten nachfolgend aufgeführte Prüffristen für den E-Check:

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Errichten von Niederspannungsanlagen; Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art
(DIN VDE 0100-701)
1 Jahre auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess-und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter

  • in stationären Anlagen
  • in nicht stationären Anlagen
6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer

Ausgenommen hiervon sind nur Anlagen, die durch Elektrofachkräfte laufend in Stand gehalten werden oder solche, die durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens laufend überwacht werden.

E-Check für Unternehmen - ortsveränderliche Betriebsmittel

Auf Grund ihrer laufend höheren Beanspruchung sind die Prüfintervalle für den E-Check bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln wesentlich kürzer. Insbesondere im Bauhandwerk müssen elektrisch betriebene Maschinen und Werkzeuge, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel und Doppelsteckdosen bereits alle drei Monate geprüft werden:

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist
Richt- und Maximalwerte
Art der Prüfung Prüfer

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschluss-
leitungen mit Steckvorrichtungen

Anschlussleitungen mit Stecker

Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

*) Konkretisierung siehe BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" (BGI 608)

E-Check für Unternehmen - Schutz- und Hilfsmittel

Die Prüfungsintervalle E-Check für Schutz- und Hilfsmittel können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Prüfobjekt Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel Benutzer
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt)

12 Monate

 

6 Monate
für isolierende Handschuhe

auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte Elektrofachkraft
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen vor jeder Benutzung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel Benutzer
Spannungsprüfer, Phasen-
vergleicher
vor jeder Benutzung auf einwandfreie Funktion Benutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV 6 Jahre auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte Elektro-
fachkraft

Den Wortlaut der Vorschriften können Sie bei Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung (BGV) nachlesen. http://www.vbg.de/apl/uvv/4/5.htm#d5A1N2

Wenn Sie auf der Suche nach einem versierten Elektropartner zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Anlagen nach § 5 BGV A3 sind, dann stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. Wir arbeiten versiert, dokumentieren konform und stellen sicher, dass Ihre Anlagen laufen.

Weitere Leistungen: