E-Check für Unternehmen und Gewerbe
Der E-Check für Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Und das nicht ohne Grund. Denn die Sicherheit in Büro- und Geschäftsräumen, in Werkstätten und Werkhallen, auf Baustellen oder wo auch immer hat höchste Priorität. Die Vorschriften für den E-Check für Unternehmen sind in der Vorschrift der Berufgenossenschaften DGUV, Vorschrift 3 (vormals BGV) geregelt. Hieraus geht hervor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Wer als Geschäftsführer oder Inhaber die Verpflichtung zum E-Check für Unternehmen nicht ernst nimmt, der riskiert persönliche Haftungsrisiken im Schadensfall.
Die Durchführung des regelmäßigen E-Checks für Unternehmen ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren, das der Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen ist. Die in § 5 BGV A3 festgelegten Prüfungsfristen variieren dabei je nach Nutzung und Gefahrenpotenzial. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen stationären und nicht stationären elektrischen Anlagen sowie zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln, wie mobilen Werkzeugen und Maschinen auf Baustellen.
E-Check für Unternehmen - ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel
Für alle ortsfesten Anlagen in Unternehmen gelten nachfolgend aufgeführte Prüffristen für den E-Check:
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft |
Errichten von Niederspannungsanlagen; Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100-701) |
1 Jahre | auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess-und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter
|
6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Ausgenommen hiervon sind nur Anlagen, die durch Elektrofachkräfte laufend in Stand gehalten werden oder solche, die durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibens laufend überwacht werden.
E-Check für Unternehmen - ortsveränderliche Betriebsmittel
Auf Grund ihrer laufend höheren Beanspruchung sind die Prüfintervalle für den E-Check bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln wesentlich kürzer. Insbesondere im Bauhandwerk müssen elektrisch betriebene Maschinen und Werkzeuge, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel und Doppelsteckdosen bereits alle drei Monate geprüft werden:
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximalwerte |
Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschluss- Anschlussleitungen mit Stecker Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: |
auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
*) Konkretisierung siehe BG-Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" (BGI 608)
E-Check für Unternehmen - Schutz- und Hilfsmittel
Die Prüfungsintervalle E-Check für Schutz- und Hilfsmittel können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Prüfobjekt | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) | vor jeder Benutzung | auf augenfällige Mängel | Benutzer |
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) |
12 Monate
6 Monate |
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte | Elektrofachkraft |
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen | vor jeder Benutzung | auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel | Benutzer |
Spannungsprüfer, Phasen- vergleicher |
vor jeder Benutzung | auf einwandfreie Funktion | Benutzer |
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV | 6 Jahre | auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte | Elektro- fachkraft |
Den Wortlaut der Vorschriften können Sie bei Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung (BGV) nachlesen. http://www.vbg.de/apl/uvv/4/5.htm#d5A1N2
Wenn Sie auf der Suche nach einem versierten Elektropartner zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Anlagen nach § 5 BGV A3 sind, dann stehen wir gern zu Ihrer Verfügung. Wir arbeiten versiert, dokumentieren konform und stellen sicher, dass Ihre Anlagen laufen.
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